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Großes Bauherrenmodell

Der „Große Bauherr“ ist ein steuerlicher Fachterminus, der bedeutet, dass der Immobilien-Investor gleich einem Unternehmer am Risiko und Potential eines Projektes teilnimmt. Nur unter dieser Voraussetzung kann der Investor alle aus dem Projekt resultierenden wirtschaftlichen und steuerlichen Effekte nutzen. 

Grundprinzip:

Der Investor erwirbt eine Beteiligung an einer Projektentwicklungsgesellschaft, welche wiederum ein zu sanierendes Objekt erwirbt/besitzt, oder einen ideellen Miteigentumsanteil an einem Gebäude. Der direkte Erwerb von qualifiziertem Wohnungseigentum (Wohnung, Top Nr.) im Wege des Großen Bauherrenmodells ist nicht vorgesehen bzw. in der sogenannten „großen Vermietung“ nicht möglich. 

Nach umfassender Sanierung des Objektes bzw. gefördertem Abbruch – Neubau (Assanierung) wird die Liegenschaft in weiterer Folge langfristig vermietet. Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt aus Eigenmitteln der Investoren sowie aus (teils gefördertem) Fremdkapital. 

Aus den Mieteinnahmen und aus Zuzahlungen der Investoren sowie aus den Annuitätenzuschüssen (geförderte Finanzierung, zB Wohnfonds Wien, Steiermärkische Landesregierung) wird das Fremdkapital rückgeführt. 

Nach Entschuldung der Immobilie erzielt der Investor ein arbeitsfreies Zusatzeinkommen in Form von Mieteinkünften. Nach Erreichen des steuerlichen Totalüberschusses kann seitens der Investoren der Beschluss über eine etwaige Realteilung der Immobilie gefasst werden.

FUNKTIONSWEISE

Die Großen Bauherrenmodelle der BK Immo werden in Form einer GmbH & Co KG abgewickelt, wobei die BK Immo Vorsorge GmbH als Initiator die Rolle der Komplementärgesellschaft (Vollhafter) übernimmt. Der Investor beteiligt sich als Kommanditist durch Zeichnung von Kommanditanteilen an der Gesellschaft. Er bringt zum einen Eigenmittel ein, und übernimmt zum anderen die Verpflichtung, im Ausmaß seiner Beteiligung die neben den Mieteinnahmen und Förderungsgeldern (Annuitätenzuschüssen) notwendigen Einzahlungen zur Entschuldung der Immobilie zu leisten. 

Damit die Große Bauherreneigenschaft gewährleistet ist, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Kaufvertrag und der Errichtungsvertrag sind keine wirtschaftliche Einheit
  • Der Bauherr verfügt über umfangreiche Gestaltungs- bzw. Änderungsmöglichkeiten
    • In der Praxis finden, speziell in der Anfangsphase eines Projektes, Gesellschafterversammlungen statt, in denen von den Kommanditisten über die Vergabe von Planungs- und GU-Aufträgen, Inangriffnahme baulicher Maßnahmen, Beantragung von Förderungen, Aufnahme von Krediten und dgl. entschieden wird.
  • Der Bauherr trägt das finanzielle Risiko
    • Zu Beginn eines Großen Bauherrenmodells – bei Zusammenführung der Kommanditisten und Gründung der Gesellschaft – ist meist die Liegenschaft gesichert oder gekauft, eine Baubewilligung oder Förderungszusicherung liegen jedoch ebenso wenig vor wie Fixpreise für die Ausführung der baulichen Maßnahmen. Es ist systemimmanent, dass eben genau diese Risiken vom Großen Bauherrn zu tragen sind.

WICHTIGSTE STEUERLICHE EFFEKTE:

Beschleunigte Abschreibung:

  • Bei Vorliegen der Allgemeinen Voraussetzungen nach § 28 (2) und (3) EStG können die Baukosten beschleunigt abgeschrieben werden. Dies betrifft Instandsetzungsaufwendungen primär sogenannte begünstigte Herstellungsaufwendungen (Sanierungsaufwendungen – AfA 15 Jahre).
  • Kosten, die mit der Projektkonzeption im Zusammenhang stehen, können sofort abgesetzt werden. Dies jedoch nur dann, wenn sie nicht 25% der Kosten für Grund und Boden, Gebäude und Sanierung übersteigen.

Umsatzsteuer:
Der Große Bauherr hat die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Das Thema Umsatzsteuer wird bereits in der Gesellschaft (GmbH & Co KG) abgehandelt, sodass der Kommanditist/Investor von Umsatzsteuervoranmeldungen und dgl. verschont bleibt. In der Sphäre des Kommanditisten ist keine Umsatzsteuererklärung erforderlich. Der Kommanditist bekommt lediglich jährlich die Ergebnistangenten aus der KG zugewiesen, um sie in seine persönliche Einkommenssteuer-Erklärung aufzunehmen. 

Liebhaberei:
Da die Projektentwicklungsgesellschaft (GmbH & Co KG) kein qualifiziertes Miteigentum besitzt bzw. vermietet und es sich jedenfalls um zwei oder mehr Wohneinheiten handelt, kommen die Vorschriften der großen Vermietung zur Anwendung. Demnach liegt keine Liebhaberei vor, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren (zzgl. einer Bauzeit von maximal 3 Jahren) ein Totalüberschuss erzielt wird. Dies gilt sowohl auf der Ebene der Gesellschaft wie auch auf der Ebene des Kommanditisten/Investors. Die Projektentwicklungsgesellschaft (GmbH & co KG) hat dem Finanzamt gegenüber die rechtzeitige Erreichung des steuerlichen Totalüberschusses mittels einer plausiblen Planrechnung zu dokumentieren.

LEISTUNGEN DER BK IMMO VORSORGE GMBH

  • Auswahl der richtigen Immobilie
    • Lage
      • Gute Vermietbarkeit
      • Gute Infrastruktur
      • Öffentliche Verkehrsanbindung
    • Wertstabilität
  • Wirtschaftliche Konzeption
    • Erstellung der Planrechnung für die Errichtung / Sanierung
    • Erstellung des Liquiditätsplanes für das gesamte Projekt
    • Erstellung der Planrechnung für die Vermietung
  • Prüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen
    • Erstellung der steuerlichen Prognoserechnung
  • Förderungsabwicklung
    • Prüfung der Förderungsvoraussetzungen
    • Förderungseinreichung
    • Förderungsendabrechnung
  • Finanzierung
    • Errechnung der idealen Kombination aus Eigen- und Fremdkapital
    • Finanzierungsgespräche mit den Banken
    • Abwicklung aller Formalitäten für den Investor/Kommanditisten
    • Optimierung von Konditionen und Sicherheiten
    • Laufende Gestionierung, Abschluss von Zinsabsicherungen und dgl.
  • Koordination der Planung mit dem Architekten
    • Kostenoptimierung in der Errichtung und Sanierung unter Berücksichtigung der spezifischen Förderungsvorgaben hinsichtlich Bauphysik, Energie-Effizienz und räumliche Gestaltung
    • Kontaktaufnahme und -wahrung mit Bau- und Anlagenbehörden, Altstadtsachverständigen-Kommission, Bundesdenkmalamt und dgl.
    • Ideale Grundrissgestaltung für die Vermietung
  • Baukostenausschreibung
    • Preisverhandlung, Vergabe
  • Baukoordination
  • Wirtschaftliche Bauverwaltung
  • Vermietung der Immobilie
    • Auswahl und Zusammenarbeit mit Hausverwaltung
    • Vermietung etwaiger Büro- oder Geschäftsräume
  • Geschäftsführung in der Projektgesellschaft, u.a.
    • Laufende Betreuung der Investoren
    • Abhaltung von Gesellschafterversammlungen
    • Investor Relations: Turnusmäßiges Reporting über Baufortschritt, Projektverlauf, Vermietungsstand
    • Bericht über den finanziellen Status und jährliche/halbjährliche Vorschreibungen

IHR NUTZEN

Das Große Bauherrenmodell ist eine ideale Form der Immobilien-Investition für Freiberufler, Unternehmer und Führungskräfte in der Wirtschaft – also für eine Personengruppe, die einerseits mit unternehmerischen Vorgängen vertraut und andererseits aufgrund ihres Einkommens an einer steueroptimalen Veranlagungsform interessiert ist.

  • Professionelle Geschäftsführung
    • Gesamtabwicklung des Projektes, der Finanzierung, der Vermietung und dgl.
  • Steuerliche Optimierung
  • Wertgesicherte Immobilieninvestition
  • Nach Entschuldung wertgesichertes, arbeitsfreies Einkommen
  • Erhöhung der Rendite aus der Vermietung durch Ausnützung von Förderungsmitteln und steuerlichen Effekten
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